Kinder- und Jugendschutz im Sport

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Information                                                

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (01.01.2012) müssen ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit unter bestimmten Bedingungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Durch die Einführung der Regelung des § 72a SGB VIII zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses soll verhindert werden, dass, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Tatbestände verurteilt wurden.

Dieses Gesetz soll als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz sowie als Teil eines Schutz- und Präventionskonzeptes verstanden werden. Natürlich sind zur Erstellung eines solchen Konzeptes auch gemeinnützige Sportvereine verpflichtet. Welche Personen (z.B. Übungsleiter, Trainer und Betreuer) tatsächlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, ist abhängig von der Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu den Minderjährigen.

Der Landkreis Tübingen schließt zur Umsetzung des §72a mit den Vereinen eine Vereinbarung. Diese regelt zum einen das Verfahren mit dem erweiterten Führungszeugnis, zum anderen wird der Verein verpflichtet, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erstellen.

Service

Das gesamte Thema ist für die Verantwortlichen in den Sportvereinen mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Um den Ehrenamtlichen diese Arbeit zu erleichtern, bietet der Sportkreis Tübingen seinen Mitgliedsvereinen an, stellvertretend für sie Einsicht in polizeiliche Führungszeugnisse zu nehmen und steht natürlich auch gerne für andere Fragen in diesem wichtigen Bereich zur Verfügung.

Fortbildung

Am 13. Mai 2019 fand für die Verantwortlichen in den Sportvereinen und Sportfachverbänden eine erste gemeinsame Informationsveranstaltung des Landratsamtes Tübingen und des Sportkreises statt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls weiterer Schulungsbedarf besteht.

 

 

Informieren Sie sich

Hier finden Sie Informationen zu ganz unterschiedlichen Themenbereichen.

Ehrenamt

Die vielfältigen Angebote, die von unseren Sportvereinen angeboten werden, sind ohne das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen nicht denkbar. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Ehrenamtlichen in den Vereinen des Sportkreises Tübingen ganz herzlich bedanken!

Und auch das Team des Sportkreises Tübingen freut sich über engagierte Menschen, die uns in unserer Arbeit unterstützen möchten.

Wir suchen derzeit noch eine/n Sportabzeichen - Referentin/en. Aber auch in anderen Bereichen freuen wir uns über Ihre Mitarbeit. Und keine Sorge, unsere Präsidiumsmitglieder und die Geschäftsstellenleiterin werden Sie tatkräftig unterstützen. Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit beim Sportkreis Tübingen haben, dann melden Sie sich bei unserem Präsidenten Herrn Junginger, per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch (07457-8121). Wir freuen uns auf Sie!

Eine Vielzahl wichtiger Informationen zum Thema Ehrenamt finden Sie auf der Website des WLSB.

 

Wir für Sie

Als Servicepartner und Dachverband der Sportvereine im Landkreis Tübingen unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Fragen rund um den Verein. Dazu gehören auch Informationen zur Beantragung von Fördergeldern für Ihren Verein.

Weiterbildung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten, die der WLSB und der Sportkreis Tübingen bieten.

Sollten Sie in einem Bereich, den Sie hier nicht finden, Schulungsbedarf haben oder in Ihrem Verein selbst eine Schulung durchführen, dann lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns über neue Ideen und werden gerne prüfen, inwieweit wir Ihnen weiterhelfen können.

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