FAQ EM 2024

FAQ zu Public Viewing bei Fußball-Heim-EM 2024 –Lizenzen und Gebühren

Vorsicht – Aufgepasst! Der eine oder andere unter unseren Mitgliedsvereinen wird sich vielleicht die Frage nach einem Public Viewing für die Fußball-Europameisterschaft stellen. Hier kurz und knapp zusammengefasst das Wichtigste:

LIZENZ:

1. "KLEINE VERANSTALTUNG":

Für „kleine Veranstaltungen“ (im Sinne einer Definition der UEFA)

  • mit bis zu 300 Teilnehmern,
  • kein Sponsoring
  • freier Eintritt

ist keine Lizenz erforderlich. Anbieter / Organisatoren dürfen Speisen und Getränke verkaufen, solange keine anderen kommerziellen Aktivitäten stattfinden (z. B. Sponsoring).

Beachten Sie bitte, dass für die Anbieter / Organisatoren derartiger Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten, z. B.

  1. Unzulässig: Verwendung offizieller Logos der Marken der UEFA sowie „UEFA EURO 2024
  2. Unzulässige Namensgebung: Bezeichnung der Veranstaltung als offizielle „UEFA EURO 2024-Veranstaltung“ ist untersagt
  3. Unzulässig: Veränderung des TV-Signals. Nur beispielsweise: bereits durch einfaches Hinzufügen von zusätzlichen Logos oder Grafiken verwirklicht.

2. KOMMERZIELLE UND NICHT-KOMMERZIELLE ÜBERTRAGUNG:

Öffentliche Übertragungen:

  • Beide Übertragungsvarianten sind lizenzpflichtig:
    • kostenpflichtige Lizenz für kommerzielle Veranstaltungen 
    • kostenfreie Lizenz für nicht kommerzielle Veranstaltungen

Antragsfrist:

Die UEFA hat für die Beantragung der Lizenzen ein Zeitfenster bis zum 10. Mai 2024 geöffnet. Danach endet die Antragsfrist!

Zeitlicher Ablauf:

  • Mai 2024:Ende der Antragsfrist.
  • Juni 2024:Eröffnungsspiel der UEFA EURO 2024.
  • Juli 2024:Endspiel der UEFA EURO 2024.

Antragsportal bei der UEFA für Lizenz unter

https://uefa.fame.uefa.com/EBS/PM/PublicScreeningService/PublicForm/Presentation.aspx?key=MTUwMDEwMDUw

 

GEMA-, RUNDFUNK- UND SONSTIGE GEBÜHREN

Zusätzliche Gebühren der GEMA und ggf. der Deutschen Telekom sowie auch Rundfunkgebühr (ehemals bekannt als GEZ) können für die öffentliche Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen.

Die GEMA bietet einen Sondertarif für die Fußball-EM an. Vergünstigungen über die Rahmenvereinbarung zwischen DOSB und GEMA auch für Mitgliedsvereine des WLSB / SK TÜ denkbar.

GEMA-Formular: https://www.gema.de/documents/20121/1599214/tarif_fs_em_2024-pdf/d761a15a-df37-8768-ef48-36325e41218e?version=2.0&t=1711029675237

 

GENEHMIGUNG DER STADT/ GEMEINDE

Öffentliches Public Viewing ist auf alle Fälle beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung anzumelden bzw. genehmigen zu lassen. Rechtzeitig Kontakt mit örtlich zuständigem Ordnungsamt aufnehmen! Hintergrund: bundesweit geltende „Public-Viewing-Verordnung“, die mittels Ausnahmen von Lärmschutz Kommunen ermöglicht, Public-Viewing-Veranstaltungen während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres über 22 Uhr hinaus zuzulassen:

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/public-viewing-waehrend-der-fussball-europameisterschaft-2024-auch-spaetabends-moeglich

Wichtiger Hinweis:

Vorstehende Informationen nur Teil der wichtigsten Rahmendaten als rascher Überblick. Falls Veranstaltung konkret in Planung, dann weitere detaillierte Informationen auf der Website der IHK Köln, die auch für Baden-Württemberg gelten:

https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/public-viewing-veranstalten-auflagen-der-fifa-5653662

 

Stand: 23. April 2024

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