Tübinger „Sportabzeichen-Familie“ trauert um Gert Messner †

Die Sportabzeichen-Prüferinnen und -Prüfer, Präsidium und Geschäftsstelle, Mitgliedsvereine und Fachverbände des Sportkreises Tübingen e.V. trauern um eines seiner „Sportabzeichen-Urgesteine“, einen wahren Sportsfreund und Kameraden:gert_messner.jpegGert Messner (am Tisch)                                                                                        © Bildquelle: privat

Gert Hans Messner,
der uns am 15. März 2025 kurz vor seinem
87. Geburtstag für immer verlassen hat.

 

Ohne jemals selbst im Rampenlicht stehen oder gar Mittelpunkt sein zu wollen, hat sich Gert Messner über viele Jahrzehnte hinweg sowohl aktiv, als auch ehrenamtlich in den Dienst des Sports gestellt und blieb ihm bis zuletzt eng verbunden.
Als überzeugter Verfechter des Deutschen Sportabzeichens hat er sich im Sportkreis Tübingen - vorrangig in seinem Heimatverein Post SV Tübingen e.V. - einerseits als hoch anerkannter Sportabzeichen-Prüfer stets zielführend für die Belange des Deutschen Sportabzeichens und andererseits selbst als regelmäßiger, mit mehr als 50 (!!!) „Gold-Auszeichnungen“ höchst erfolgreicher Absolvent vorbildlich eingesetzt.

Sein aufgeschlossenes, immer mitmenschlich wohlwollendes Wesen in der ihm eigenen, am Sport und an den Menschen ausgerichteten, stets ruhigen und warmherzigen Art wird uns fehlen.

Dankbar für alles, was er im und für den Sport geleistet hat, wird er uns unvergessen bleiben.

Wir werden Gert Messner in ehrender Erinnerung behalten.

                                                 

Für den Sportkreis: Ulrich Junginger, Präsident - im März 2025

Förderung von Kooperationen mit Schulen und Kindergärten

 

Es geht wieder los:
Förderung von Kooperationen mit Schulen und Kindergärten© Seventyfour / stock.adobe.com
Seit dem 15. März 2025 können wieder Fördermittel
für Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen,
sowie Kindergärten und Vereinen beantragt werden.
Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und
allen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten werden mit
einheitlich 500 Euro (für ganze Maßnahmen)
bzw. 250 Euro (für halbe Maßnahmen) bezuschusst.

Durch die Bundesmittel im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ stehen weitere Fördermittel für
die Kooperationen Schule und Verein zur Verfügung.
Somit kann der WLSB in diesem Jahr mehr beantragte
Maßnahmen finanziell unterstützen. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf Bezuschussung zu stellen!

Die Anträge können ausschließlich online über das Internet-Portal www.meinwlsb.de gestellt werden.

Mehr Informationen finden Sie auch unter Kooperation Schule-Verein und Kooperation Kindergarten-Verein, sowie telefonisch oder per Mail in unserer Geschäftsstelle des Sportkreises Tübingen.

Der Sportkreis informiert: E-Rechnung für Vereine

Einführung der E-Rechnung für Vereine

Derzeit wird in den Medien intensiv über das Thema E-Rechnung berichtet. Doch was bedeutet das für unsere Vereine?

Das Schlagwort "E-Rechnung" sorgt bereits bei vielen Kassierern und Geschäftsstellen für Fragen. Insbesondere ab 2025 stehen Vereine vor der Herausforderung, sich mit den Regelungen und Anforderungen auseinanderzusetzen. Während Informationen oft den Handel und Gewerbetreibende betreffen, gibt es für Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen kaum klare Erläuterungen.

Was gilt seit dem 1. Januar 2025?

  1. Pflicht zur E-Rechnung auch für Vereine:
    Ab 2025 müssen Vereine bei bestimmten Vorgängen E-Rechnungen berücksichtigen. Auch kleine Vereine können als "Unternehmer" gelten, etwa wenn sie Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z. B. durch Eintrittsgelder oder Verkäufe im Zweckbetrieb) erzielen.

  2. Betroffene Bereiche:
    Die Regelung betrifft primär Rechnungen aus dem steuerpflichtigen Bereich, wie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den Zweckbetrieb und ggf. die Vermögensverwaltung. Der ideelle Bereich ist davon ausgenommen, auch wenn dort Rechnungen erfasst werden.

  3. Hintergrund:
    Grundlage ist die gesetzliche Einführung der E-Rechnung für unternehmerische Leistungen, also für Geschäfte zwischen zwei inländischen Unternehmen. Dies schließt auch Vereine ein, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen (B2B) verkaufen. Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen.

  4. Technische Voraussetzungen:
    Vereine müssen ab 1. Januar 2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen im XML-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Meist sind die Rechnungen als PDF-Datei beigefügt, die über ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) aufgerufen werden kann.

  5. Erleichterungen:
    Rechnungen bis 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der erweiterten Rechnungspflicht ausgenommen.

 

Was müssen Vereine jetzt tun?

  • Vorbereitung:
    Vereine sollten sicherstellen, dass sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dazu gehören:
    - Einrichtung eines DMS-Systems oder einer Buchhaltungssoftware, die XML-Daten verarbeitet.
    Nutzung einer zentralen E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang.

  • Praxisbeispiele:
    Typische Fälle sind große Rechnungen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wie der Einkauf von Getränken oder Lebensmitteln für Veranstaltungen oder Handwerkerleistungen für Vereinsimmobilien. Diese müssen künftig als E-Rechnung abgewickelt werden.

  • Zusammenarbeit mit Steuerbüros:
    Wer die Buchhaltung über ein Steuerbüro abwickelt, kann dort eine entsprechende Einrichtung vereinbaren.

  • Softwarelösungen:
    Viele Vereine nutzen bereits Buchhaltungssoftware, die E-Rechnungen unterstützt (Lexware). Ist dies nicht der Fall, sollte eine zuverlässige Zusatzsoftware beschafft werden. Kosten und Vertragsbedingungen sollten vorab geprüft werden.

  • Beispielsoftware: Mit vielseitigen Verwaltungsprogrammen wie bexio oder WISO MeinVerein erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an E-Rechnungen, sondern optimieren gleichzeitig Ihre gesamte Finanzverwaltung. NPOs (Non-Profit-Organizations) können bei der Stiftung "Haus des Stiftens, Stifter-helfen" solcherlei Software beziehen. (https://www.stifter-helfen.de/product-catalog?filter_software_category=669&utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=Bexio+%26+Buhl+E-Rechnungen+2025&utm_content=Mailing_14937416)

 

Übergangsfristen und Ausblick

  • Keine Übergangsfrist für den Empfang von E-Rechnungen:
    Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wichtig ist, dass die XML-Datei den Anforderungen des § 14 UStG entspricht, da reine PDF-Rechnungen keine E-Rechnungen sind.

  • Rechnungsstellung bis 2027:
    Bis Ende 2027 dürfen Rechnungen weiterhin als Papier- oder PDF-Dokumente ausgestellt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Bei Umsätzen unter 800.000 Euro im Vorjahr kann auch ein anderes elektronisches Format genutzt werden.

  • Ab 2028:
    Ab 2028 müssen Rechnungen verpflichtend als E-Rechnung im XML-Format ausgestellt werden, außer an private Empfänger.

 

Rechtsgrundlage

Die Verpflichtung zur E-Rechnung basiert auf dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, der Änderung von § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG und weiteren Vorgaben, wie dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024.

Vereine sollten die verbleibende Zeit nutzen, um die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen.

Pauschalvertrag GEMA

Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgeführtPauschalvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgeführt© made_by_nana/stock.adobe.com

 

Die Verhandlungen über die Fortführung des Pauschalvertrages des DOSB mit der GEMA konnten noch rechtzeitig vor dem Jahresende mit einer Einigung zum Abschluss gebracht werden. Für das Jahr 2025 wird daher der Pauschalvertrag inhaltlich unverändert fortgeführt werden können.

Im Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA ist geregelt, dass ein Teil der von Sportvereinen, Sportkreisen und Mitgliedsverbänden des WLSB vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze gelten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Foto: Achim Gehrig
Foto: Achim Gehrig

Der Sportkreis informiert: WSJ belohnt Schaffer im Sportverein

 

Pressemitteilung                                                                                                               

WSJ belohnt Schaffer im Sportverein

Die Württembergische Sportjugend (WSJ) sucht auch in diesem Jahr wieder herausragende Jugendmitarbeiter in den Sportvereinen des Landes. Im Rahmen des Wettbewerbs VORBILDER des Jahres werden Ehrenamtliche belohnt, die sich im Sportverein in vorbildlicher Weise für die Vereinsjugend engagieren. Ob als Trainer, Übungs- oder Jugendleiter, Betreuer oder Helfer spielt dabei keine Rolle.

Jeder kann ein solches VORBILD vorschlagen. Bis 15. Januar 2025 ist das online unter www.vorbildsein.de möglich.

Unter allen Nominierten wählt eine Jury zehn Personen aus, die den Titel „VORBILD 2024“ tragen dürfen. Bei einer feierlichen Preisverleihung erhalten die zehn VORBILDER die wertvolle Trophäe VICTOR sowie jeweils 1000 Euro in bar. Und auch die, die es nicht unter die Top Ten schaffen, erhalten Preise in Form von Gratis-Tickets für den so genannten VORBILD DANKE!-Abend.

 

Weitere Informationen:

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www.vorbildsein.de

 

 

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ÜBER DIE WSJ

Die Württembergische Sportjugend (WSJ) ist die Jugendorganisation des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB). Mit über 800.000 jungen Menschen ist sie der größte Jugendverband in Württemberg. Die Mitglieder verteilen sich auf mehr als 5.600 Sportvereine in 24 Sportkreisen. Die WSJ ist ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung. Vorsitzende der WSJ ist Sonja Carle.

 

Württembergischer
Landessportbund e.V.

Fritz-Walter-Weg 19

70372 Stuttgart

Thomas Müller

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Kommunikation &

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Fon:       0711/28077-186

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