Corona-Krise: Online-Meldesystem für Schäden bei Sportvereinen

Um den Umfang der finanziellen Schäden zu erfassen, hat der WLSB für seine Mitgliedsvereine ein Meldesystem eingerichtet.

Link zum WLSB-Meldesystem: www.wlsb.de/corona-schaden

Corona-Soforthilfe für Sportvereine

15 Euro je Mitglied für Vereine mit finanziellen Engpässen

Sportkreis-Präsident Dr. Eberhard Heinz: Antragsverfahren ist ehren-amtsfreundlich gestaltet

WLSB nimmt Anträge ab sofort und bis 30. November entgegen (Link)

18.06.2020:

Finanzielle Unterstützung für Sportvereine: Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen die „Soforthilfe Sport“ beschlossen. Damit stehen nun rund 11,6 Millionen Euro zur Verfügung, um Sportvereinen zu helfen, die aufgrund der Beschränkun-gen in der Corona-Pandemie bereits in finanziellen Engpässen sind oder diese 2020 noch erwarten. „Es ist dem organisierten Sport gelungen, zusammen mit dem Kul-tusministerium ein unbürokratisches Hilfsprogramm aufzusetzen, das zudem die Besonderheiten unseres gemeinnützigen Sportsystems berücksichtigt“, erklärt An-dreas Felchle, Präsident des Württembergischen Landessportbundes (WLSB).
Vor allem der lange Antragszeitraum bis zum 30. November unterscheidet die „BW-Soforthilfe Sport“ von den Programmen anderer Bundesländer. „Dadurch können auch Vereine Anträge stellen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Liquiditäts-problem bekommen. Denn keiner kann vorhersagen, wie es etwa mit dem Spielbe-trieb im Mannschaftsport nach den Sommerferien weitergeht“, erklärt Dr. Eberhard Heinz, Präsident des Sportkreises Tübingen. Antragsverfahren und -formular seien zudem sehr schlank gehalten, um den Ehrenamtlichen in den Vereinen den Weg zur Soforthilfe nicht unnötig zu erschweren, ergänzt Eberhard Heinz.
Die Richtlinien der „Soforthilfe Sport“ sehen vor, dass Hilfsgelder zur Überbrückung von existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen in diesem Jahr gewährt werden. Ein solcher Engpass liegt etwa vor, wenn die Vereinseinnahmen aus Ideellem Be-reich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 15 Euro je Vereinsmitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditäts-engpasses. Die Soforthilfe kann bei der WLSB-Geschäftsstelle in Stuttgart ab so-fort beantragt werden und wird vom WLSB nach einer formalen Prüfung zügig ausgezahlt. Anträge können bis zum 30. November gestellt werden.
Das Antragsformular sowie einer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum An-tragsverfahren gibt es unter www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport.

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